Willkommen in Holzkirchen!
Am westlichen Ende des Landkreises Würzburg inmitten des schönen Aalbachtals, eines herrlichen Landschaftsteils unserer reizvollen Unterfränkischen Heimatregion, in unmittelbarer Nachbarschaft der tauberfränkischen Weinregion, liegt idyllisch unser Holzkirchen.
Zentrale Bedeutung für den Ort Holzkirchen, in der Vergangenheit und heute wieder, hat vor allem das ehemalige Benediktinerkloster sowie die Klosterkirche.
Die Klosteranlage war der Ursprung des Ortes Holzkirchen und zeichnet für seine erste urkundliche Erwähnung verantwortlich. Die Schenkung Karl des Großen an das Bistum Fulda im Jahre 775 markiert diesen geschichtlichen Meilenstein.
Das Kloster Holzkirchen und der Ort waren Teil des Gebietes des Hochstiftes Würzburg und fielen im Reichsdeputationshauptschluss an die Grafen Löwenstein-Wertheim. Gegen eine Rente verkauften die Grafen jedoch schon 1803 das Kloster und Holzkirchen an Bayern. Im Jahre 1805 überließ Bayern das würzburgische Gebiet mit dem Kloster Holzkirchen an Erzherzog Ferdinand von Toskana zur Bildung des Großherzogtums Würzburg.
Mit den Verträgen von Paris 1814 gelangte das Großherzogtum dann wiederum zu Bayern zurück. Im Zuge der Verwaltungsreformen in Bayern entstand dann mit dem Gemeindeedikt von 1818 die Gemeinde.
Die Klosteranlage ist heute mehr denn je im Verbund mit der von Balthasar-Neumann errichteten Klosterkirche eine Sehenswürdigkeit. Sie beheimatet zu unserer großen Freude seit 2002 mit dem Benediktushof ein Seminar- und Tagungszentrum von überregionaler Bedeutung
Mit knapp 1.000 Einwohnern ist Holzkirchen eine der kleinen Gemeinden im Landkreis. Trotz geringer Größe ist aber eine beachtenswerte Infrastruktur vorhanden. Dies bedarf in der heutigen Zeit großer Anstrengungen und vieler Eigeninitiative engagierter Bürger.
Gerade kleine Gemeinden haben oft auch Ihren eigenen Charme. Neben der hervorragenden Lage, zeichnet sich Holzkirchen aus durch ein funktionierendes Gemeinwesen, getragen insbesondere durch die örtlichen Vereine und das Engagement seiner Bürger.
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